Geldspenden

7W6A9247

Mit Spenden unterstützen

Die zurück liegende Zeit hat gezeigt, dass wir Deutsche in hohem Maße spendenfreudig sind. Dies betrifft im Prinzip alle Lebenssituationen, die sich weltweit ergeben. Auch das Tierheim Regensburg ist auf regelmäßige Spenden angewiesen. Die anfallenden Kosten können alleine durch die Mitgliedsbeiträge nicht gedeckt werden. Hier sollte der Slogan greifen: „Ein Herz für Tiere.“

Der Tierschutzverein leistet gemeinnützige Arbeit und wird auch von öffentlicher Seite unterstützt. Aus diesem Grund kann man die Spende von der Steuer absetzen. Für Spenden bis 300 € genügt seit dem 01.01.2021 der Kontoauszug bzw. der Bareinzahlungsbeleg der Bank. Bei Spendenbeträgen, die darüber hinaus gehen, erhalten Sie von uns am Jahresanfang eine gesonderte Jahreszuwendungsbestätigung. 

Geldspenden werden auch im Tierheim entgegen genommen. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 

7W6A9438

Spendenkonto

Tierschutzverein Regensburg u.U.e.V. – Sparkasse

IBAN: DE 86750500000000214569
BIC: BYLADEM1RBG

Bitte beachten Sie hier, dass Sie immer „an Freunde überweisen“ auswählen!

7W6A0387

Werbung

Für unsere Tierheimzeitschrift „Schnüffel“ , die 1x im Jahr erscheint, sind wir immer auf der Suche nach Sponsoren und Förderern.
Die Zeitschrift hat eine jährliche Auflage von 6500 Exemplaren – Tendenz steigend. Die letzte Ausgabe erhielten 4500 Haushalte per Post, 2000 Stück wurden im Großraum Regensburg, u.a. in Tierarztpraxen, ausgelegt. Inserenten haben damit eine breite Darstellungsplattform und können über diesen Weg Ihre Werbung schalten. Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei uns im Tierheim.  

Über den Tod hinaus

Neben Mitgliedsbeiträgen und der Unterstützung durch Paten, sind auch Verfügungen von tierlieben Verstorbenen eine wichtige Quelle, aus der wir uns als Tierschutzverein finanzieren. Sollten auch Sie überlegen, durch eine letztwillige Verfügung Tieren in Not zu helfen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar, über die für Sie am Besten geeignete Form eines Testaments.

Hierbei unterscheidet man das privat verfasste Testament, welches vom Erblasser handschriftlich verfasst sein muss und nur mit Angabe von Ort, Datum und Unterschrift (Vor- und Zuname) gültig ist. Gegen eine geringe Gebühr (je nach Wert der Erbmasse) kann diese dann beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden.

Das notarielle Testament wird von einem beauftragten Notar erstellt, der das Testament im Falle des Todes an das zuständige Nachlassgericht weiterleitet.

Beim sog. „Berliner Testament“ setzten sich Ehepaare gegenseitig als Alleinerben ein und begünstigen für den Fall des Ablebens des letzten der beiden Ehegatten einen Dritten als Schlusserben.

7W6A9416
Nach oben scrollen