Geldspenden

7W6A9247

Mit Spenden unterstützen

Jeden Tag ist unser Briefkasten voller unterschiedlicher Rechnungen von Stromrechnungen und Futterbestellungen bis hin zu Operationskosten und vieles mehr. Ein Tierheimbetrieb ist teuer und vor allem die Kosten der benötigten Tierarztunterstützung sehr hoch. Unterstützen Sie uns – ob mit Geld oder einer Geschenkspende!

Wir freuen uns auch immer über Sachspenden und Futter.

Auch wenig hilft

Um jedem in Not geratenes Tier helfen zu können, benötigen wir jede noch so kleine Zuwendung. Der Tierschutzverein leistet gemeinnützige Arbeit und wird auch von öffentlicher Seite unterstützt. Sie können Ihre Beiträge und Spenden somit auch steuerlich absetzen. Für Spenden bis 300 Euro genügt seit 01. Januar 2021 der Kontoauszug bzw. der Bareinzahlungsbeleg der Bank. Bei Spendenbeträge, die darüber hinausgehen, erhalten Sie von uns am Jahresanfang eine gesonderte Jahreszuwendungsbestätigung.

Wenn Sie uns eine Geldspende zukommen lassen möchten, können Sie dies leicht per PayPal machen oder eine Überweisung auf unser Konto tätigen. Bitte beachten Sie hier, dass Sie immer „an Freunde überweisen“ auswählen!

Vielen Dank für ihre Unterstützung.

7W6A8829
7W6A9438

Spendenkonto

Tierschutzverein Regensburg u.U.e.V. – Sparkasse

IBAN: DE 86750500000000214569
BIC: BYLADEM1RBG

Bitte beachten Sie hier, dass Sie immer „an Freunde überweisen“ auswählen!

Spende verschenken

Wenn wir mal ehrlich sind, haben wir im Prinzip alles und brauchen nichts. So stellt sich Jeder jährlich die Frage, was er einem Menschen zu Weihnachten, Geburtstag oder Ostern schenken soll, der schon alles besitzt?  Wenn dieser Mensch Tiere liebt und  ihnen gerne etwas Gutes tun möchte, dann haben wir die perfekte Idee für Sie!

Schenken Sie ihm doch eine Herzensspende für unsere Tiere. So freut sich der Beschenkte darüber und gleichzeitig tun Sie gemeinsam etwas Gutes. 

7W6A8771
7W6A0387

Werbung

Für unsere Tierheimzeitschrift „Schnüffel“ , die 1x im Jahr erscheint, sind wir immer auf der Suche nach Sponsoren und Förderern.
Die Zeitschrift hat eine jährliche Auflage von 6500 Exemplaren – Tendenz steigend. Die letzte Ausgabe erhielten 4300 Haushalte per Post, 2000 Stück wurden im Großraum Regensburg, u.a. in Tierarztpraxen, ausgelegt. Inserenten haben damit eine breite Darstellungsplattform und können über diesen Weg Ihre Werbung schalten. Sollten Sie unser Forum nützen wollen, so finden Sie alle Informationen auf unserer Tierheimzeitung. 

Über den Tod hinaus

Neben Mitgliedsbeiträgen und der Unterstützung durch Paten, sind auch Verfügungen von tierlieben Verstorbenen eine wichtige Quelle, aus der wir uns als Tierschutzverein finanzieren. Sollten auch Sie überlegen, durch eine letztwillige Verfügung Tieren in Not zu helfen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar, über die für Sie am Besten geeignete Form eines Testaments.

Hierbei unterscheidet man das privat verfasste Testament, welches vom Erblasser handschriftlich verfasst sein muss und nur mit Angabe von Ort, Datum und Unterschrift (Vor- und Zuname) gültig ist. Gegen eine geringe Gebühr (je nach Wert der Erbmasse) kann diese dann beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden.

Das notarielle Testament wird von einem beauftragten Notar erstellt, der das Testament im Falle des Todes an das zuständige Nachlassgericht weiterleitet.

Beim sog. „Berliner Testament“ setzten sich Ehepaare gegenseitig als Alleinerben ein und begünstigen für den Fall des Ablebens des letzten der beiden Ehegatten einen Dritten als Schlusserben.

7W6A9416
Nach oben scrollen